1Wenn eine Streitsache zwischen Männern ist und sie vor Gericht kommen und man sie richtet, so soll man den, der im Recht ist, gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig sprechen. (2Mo 23,7)
1Wenn ein Rechtsstreit zwischen Männern entsteht und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, dann soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig. (5Mo 16,18; 5Mo 17,9; Spr 17,15; Jes 5,20; Kla 3,35)
1Wenn zwischen Männern ein Streit entsteht und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter für schuldig. (5Mo 16,18; 5Mo 19,17; Spr 17,15; Jes 5,20; Kla 3,35; Hes 44,24)
1Wenn Männer miteinander Streit haben, und sie treten vor Gericht, und man spricht ihnen Recht und gibt demjenigen Recht, der im Recht ist, und demjenigen Unrecht, der im Unrecht ist, (Spr 17,15)
1-2Wenn bei einem Prozess zwischen zwei Männern über einen von ihnen die Prügelstrafe verhängt wird, muss der Richter veranlassen, dass der Verurteilte sich hinlegt und in Gegenwart des Richters so viele Schläge erhält, wie es seiner Schuld entspricht.
1Angenommen, zwei Männer geraten miteinander in einen Rechtsstreit und gehen vor Gericht. Dann soll der Richter den Unschuldigen freisprechen und den Schuldigen verurteilen.
1Wenn zwei Männer eine Auseinandersetzung haben, vor Gericht gehen und man zwischen ihnen die Entscheidung fällt, indem man dem Recht gibt, der im Recht ist, und den schuldig spricht, der schuldig ist,
1Angenommen, zwei Leute haben einen Rechtsstreit miteinander und gehen damit vor Gericht. Der Richter soll den Unschuldigen freisprechen und den Schuldigen verurteilen. (5Mo 17,11)
1Wenn Männer einen Streit miteinander haben und kommen vor Gericht, wo man ihnen Recht spricht, dann soll man dem Recht geben, der im Recht ist, und den Schuldigen verurteilen.
1»Wenn es zwischen Männern zu einem Rechtsstreit kommt und sie vor Gericht getreten sind und man das Urteil über sie gesprochen hat, indem man den Unschuldigen freigesprochen und den Schuldigen verurteilt hat,